Herzlich Willkommen

Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber seit dem 01.01.2023 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in elektronischer Form (eAU) abrufen müssen.
Insbesondere werden für den Arbeitgeber nicht länger AUs in Papierform („gelber Schein“) ausgestellt.


Jährliche Covid-Boosterimpfung

Patienten ab 60 Jahren oder mit chronischer Erkrankung wird analog zur Grippeimpfung zu einer jährlichen Boosterimpfung geraten. Die letzte Covid-Impfung oder Erkrankung muss dabei mindestens 12 Monate zurückliegen. Melden Sie sich gerne an.


Wir bitten darum, auf ein persönliches Erscheinen ohne telefonische Anmeldung zu verzichten.
Vielen Dank für ihr Verständnis.


Das Zustellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepten, etc. ist nicht länger Leistung der Krankenkassen.

Die entstehenden Kosten sind – insbesondere auch bei Videosprechstunden – vom Patienten zu tragen.
Dokumente können abgeholt werden oder es muss Porto hinterlegt sein. Dies gilt auch für Atteste und Anträge.
Das Senden von Dokumenten per Mail ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich!


Akademische Lehrpraxis

Seit 2013 sind wir Lehrpraxis
für Allgemeinmedizin der
Universität Hamburg

Fortbilungsorientierung

Wir bilden uns intensiv fort und geben unser Wissen gerne an Sie weiter.

Barrierefreiheit

Die Praxis ist barrierefrei erreichbar und ausgestattet.